Auszeichnung für faire Makler – Grüner-Äskulap-Paragraph
Der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht vergibt diese Auszeichnung an „Faire Makler“ – das sind solche, die insbesondere Angehörige der Gesundheitsberufe über den möglichen Versicherungsschutz, Prämien, sowie die Seriosität der Versicherungsunternehmen, usw. in objektiver Weise informieren und vor allem auch über jene Risiken, die sowohl durch zusätzlichen Abschluss von Rechtschutzmodulen gedeckt werden könnten und/oder als auch solche, die überhaupt keiner versicherungstechnischen Deckung unterliegen.
Diese Auszeichnung – auf die kein Rechtsanspruch besteht – kann aus eigener Wahrnehmung durch die Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht erfolgen, kann aber auch unter Nachweis dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, beantragt werden.
Die Verleihung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden und gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Durch diese Auszeichnung übernimmt die Österreichische Gesellschaft für Medizinrecht keine irgendwie geartete Garantie bzw. Haftungserklärung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Qualifikationsgrundlagen: