Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Vorstandsmitglied der Ärztekammer für Wien
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht
Generalsekretär der Europäischen Gesellschaft für Medizinrecht
Dr. Gerald Radner – Frauenarzt in Wien 3. Bezirk (1030)
Wenn der tatsächliche Sachverhalt dem Text in der Ordinations-Überlassungsvereinbarung entspricht, liegt nach derzeitigen geltendem Recht und der Rechtssprechung der Höchstgerichte kein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis im Sinne des ASVG vor.
Da jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen ist, werden Gewährleistungsansprüche jedweder Art ausgeschlossen.
für die Nutzung der Mustervereinbarung welchen mit dem Download des Dokuments zugestimmt wird:
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